Zahnärztliche Chirurgie
- Zahnextraktionen
- Weisheitszahnentfernungen
- Chirurgische Aufbaumassnahmen von Knochendefekten
- Implantate
- Parodontaloperationen
- Laserbehandlungen
Mit dem Begriff Zahnärztliche Chirurgie werden Operationen bezeichnet, die im Bereich der Zähne oder des Zahnhalteapparates durchgeführt werden. Diese reichen von den einfachen Zahnentfernungen über die Entfernung verborgen wachsender Zähne über das Erhalten eines Zahnes durch Abtrennung der entzündeten Wurzelspitze bis zu der Behandlung von im Kiefer- knochen wachsenden Hohlräumen, den Zysten. Auch Verletzungen der Zähne oder des Zahnhalteapparates gehören zu der zahnärztlichen Chirurgie.
Sind Zähne aufgrund von Karies, Parodontitis oder Unfällen nicht mehr zu erhalten, dann sollten sie entfernt werden, da sie sich entzünden konnten. In der Regel erfolgt die einfache Zahnentfernung unter örtlicher Betäubung. Nach der Injektion des Betäubungsmittels sollte nach wenigen Minuten eine Taubheit der betreffenden Region einsetzen. Der Zahn wird dann mit einem Hebel gelockert und anschliessend mit der Zange entfernt.
Die Weisheitszähne finden oftmals nicht ausreichend Platz, sich in die Zahnreihe einzuordnen. Dann kommt es meist zu einem Wachstum in eine falsche Richtung, oder zu einem teilweisen Durchbruch durch die Schleimhaut mit einer verbleibenden Schleimhautkapuze.
In erstem Falle kann der verlagerte Weisheits- zahn den nächsten Backenzahn schädigen, den Kieferknochen in seiner Stabilität schwächen oder das sogenannte Zahnsäckchen kann sich langsam mit Flüssigkeit füllen und so zu einer Zyste mit Verdrängung von Kieferknochen führen.